Kanton Bern: Das Freiberufliche Notariat
Notarin / Notar ist im Kanton Bern ein freier, wissenschaftlicher und öffentlicher Beruf, getrennt von Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Notarinnen und Notare üben ihre Tätigkeit weisungsfrei auf eigene Rechnung und Verantwortung aus.
Die Interessen der Klientschaft wahren Notarinnen und Notare gleichmässig und neutral. Ausserdem vermitteln Notarinnen und Notare zwischen den Parteien, um Konflikte zu vermeiden oder beizulegen. Notarinnen und Notare unterstehen der Geheimhaltungspflicht und haften für Schäden, die sie oder ihre Mitarbeitenden schuldhaft verursachen.
Was macht ein Notar / eine Notarin?
Notarinnen und Notare beraten ihre Klienten in sämtlichen juristischen Fragen kompetent, rasch und gewissenhaft. Die Notarin / der Notar ist quasi Ihr Rechtsberater in allen Lebenslagen.
Jegliche mit einem Hauptgeschäft verbundenen Nebenarbeiten wie Rechts- und Sachverhaltsabklärungen, Führung von Verhandlungen, Durchführung von Bewilligungsverfahren, Beratung in finanziellen und steuerlichen Belangen oder Einreichen von Akten und Einsprachen bei Behörden werden durch Ihre Notarin oder Ihren Notaren erledigt.
Dank der strengen beruflichen Aufsicht und der gesetzlichen Pflicht zur Verschwiegenheit ist die Notarin / der Notar auch für Treuhand- und Verwaltungsgeschäfte die ideale Partnerin / der ideale Partner.
Notarinnen und Notare pflegen ausserdem eine enge Zusammenarbeit insbesondere mit Banken, Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälten, anderen Notarinnen und Notaren, Versicherungen, Treuhänderinnen / Treuhändern, Architektinnen / Architekten, Geomterinnen / Geometern, Steuerexpertinnen / Steuerexperten und Behörden (wie Grundbuchämter, Handelsregisteramt, Gerichten, Steuerverwaltung, etc.).
Tätigkeiten
Anhand der nachfolgenden typischen Tätigkeiten wird die zentrale Bedeutung der durch die freiberuflichen Notarinnen und Notare täglich für die Gesellschaft sowie die Volkswirtschaft des Kantons Bern erbrachten Dienstleistungen illustriert.
Notarinnen und Notare beglaubigen Dokumente, Abschriften und Unterschriften von natürlichen und juristischen Personen für in- und ausländische Behörden.
Notarinnen und Notare beurkunden Bürgschaftsverpflichtungen, welche den Banken, Versicherungen und Bürgschaftsgenossenschaften als Sicherheiten dienen.
Notarinnen und Notare beraten Brautleute und Ehepartner in allen Fragen des Güterrechts, unter Berücksichtigung des Erbrechts. Sie beurkunden güterrechtliche Vereinbarungen, Eheverträge und güterrechtliche Inventare. Ausserdem führen sie güterrechtliche Auseinandersetzungen durch.
Notarinnen und Notare beraten Konkubinatspaare und Paare in eingetragener Partnerschaft in sämtlichen vermögensrechtlich relevanten Fragen. Sie arbeiten massgeschneiderte und gesetzeskonforme Vereinbarungen aus.
Notarinnen und Notare beraten in allen Fragen des Erbrechts, unter Berücksichtigung des Eherechts. Sie verfassen und beurkunden Testamente und Erbverträge. Sie nehmen die Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen vor, errichten und beurkunden Nachlassinventare und stellen Erbenscheine aus.
Notarinnen und Notare können dank ihrer Erfahrung und Ausbildung auch Erbschaftssteuerverfahren durchführen, Erbschaften verwalten und liquidieren, Erbteilungen vornehmen und Willensvollstreckermandate ausführen. Sie beraten ausserdem bei Fragen rund um die Regelung von Unternehmensnachfolgen.
Notarinnen und Notare beraten in allen Fragen des Gesellschaftsrechts, unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen Aspekte und organisieren den Verkehr mit dem zuständigen Handelsregisteramt. Sie beurkunden die Gründung von Gesellschaften und Stiftungen und errichten die notwendigen, für die jeweilige Gesellschaft individuell angepassten Statuten. Ausserdem verfassen sie Sacheinlage-, Gesellschafts- sowie Aktionärbindungsverträge.
Notarinnen und Notare beurkunden Änderungen bestehender Gesellschaften (z.B. Kapitalerhöhung, Statutenänderungen, Umstrukturierungen) und beraten in Fragen der Unternehmensnachfolge (erb- und steuerrechtliche sowie unternehmerische Fragen).
Notarinnen und Notare beraten in sämtlichen Fragen des Sachenrechts, unter Berücksichtigung von steuerrechtlichen Aspekten. Sie verfassen und beurkunden Grundstückskaufverträge und stehen bei Fragen rund um die Tragbarkeit, Mittelbeschaffung und Abwicklung beratend und unterstützend zur Seite. Notarinnen und Notare übernehmen den Verkehr mit Banken und Amtsstellen, errichten die notwendigen Schuldbriefe und kümmern sich um die Sicherstellung allfälliger Grundstückgewinnsteuern sowie die Handänderungssteuern. Sie regeln güter- und erbrechtliche Verhältnisse nach erfolgtem Liegenschaftserwerb.
Notarinnen und Notare verfassen und beurkunden Miteigentums- und Stockwerkeigentumsbegründung inkl. der entsprechenden Reglemente an Liegenschaften und errichten Dienstbarkeiten.
Notarinnen und Notare verwalten fremde Vermögen wie Erbschaften, Liegenschaften von Einzelpersonen und Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften sowie Treuhandvermögen.
Notarinnen und Notare beraten in allen Fragen rund um den Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung. Sie erstellen und beurkunden Vorsorgeaufträge sowie deren Änderungen und bewahren diese auf.
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Werdegang
Notarin / Notar – ein Beruf, der viel Wissen erfordert
Gesetzliche Grundlagen
NG / NV / GebVN