Ombudsstelle bernisches Notariat

Wenn Prozesse ins Stocken geraten, Honorare ungerechtfertigt erscheinen oder persönliche Konflikte die Zusammenarbeit erschweren, kann es zwischen Notariat und Klientschaft zu Missverständnissen und Unstimmigkeiten kommen. Was ist in einem solchen Fall zu tun?

Teilen Sie Ihrer Notarin bzw. Ihrem Notar den Grund für Ihre Unzufriedenheit mit und verlangen Sie Auskunft oder allenfalls weitere Unterlagen. Sind Sie mit der Auskunft nicht zufrieden, so können sich Klientinnen und Klienten kostenlos an die durch den VbN geschaffene Ombudsstelle wenden. Die Ombudsstelle ist unabhängig, soll Vertrauen schaffen und die Qualität auf hohen Niveau sichern.

Drei Ombudsleute geben Ihnen rasch und unbürokratisch Auskunft über Abläufe und notarielle Verfahren. Die Ombudsleute sind erfahrene, nicht mehr praktizierende Notarinnen und Notare.

Kann das Problem nicht per Telefon gelöst werden, kontaktiert die zuständige Ombudsperson beide Parteien, führt Diskussionsrunden und macht Lösungsvorschläge, damit eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann. Die Ombudsstelle kann hingegen keine Disziplinarmassnahmen einleiten oder Recht sprechen.

Trägerin der Ombudsstelle ist die Stiftung zur Unterstützung und Förderung des bernischen Notariats (SbN). Die Mitglieder des VbN sind verpflichtet, sich auf ein Verfahren vor der Ombudsstelle einzulassen.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle finden Sie unter https://ombudsstelle-bernernotariat.ch.